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Verfasst: So 12. Mai 2013, 19:26
von Bernardo Macaluso
Original von Gerold Westfurt
Was spricht gegen eine Gesetzesänderung? Problemfelder werden ja nicht umsonst aufgezeigt.
Damit der Gesetzgeber mehr Kapazitäten hat, um verfassungswidrige Gesetzesentwürfe zu diskutieren und seine eigenen Beamten für die Missstände verantwortlich machen kann.

Verfasst: So 12. Mai 2013, 21:23
von Heinrich Julius von Jagonburg
Original von Maria-Zeh Ravdez
Iat nicht Tod = Rückkehr unwiderruflich ausgeschlossen = Löschung der ID = Entfernung aus allen Registern?
IDs sollten grundsätzlich nicht gelöscht werden.

Verfasst: Mo 13. Mai 2013, 15:24
von Helen Bont
Original von Bernardo Macaluso

Damit der Gesetzgeber mehr Kapazitäten hat, um verfassungswidrige Gesetzesentwürfe zu diskutieren und seine eigenen Beamten für die Missstände verantwortlich machen kann.
Und ich dachte, es sei dem Unionsgericht vorbehalten eine eventuelle Verfassungswidrigkeit von Gesetzen festzustellen.
Und wenn es nach Ihnen und Ihren Kollegen in Unionaregierung und Regierungsfraktionen gegangen wäre, hätte sich der Gesetzgeber diese Legislaturperiode mit gar nichts beschäftigt.

Verfasst: Di 14. Mai 2013, 05:36
von Helen Bont
Original von Bernardo Macaluso
Tja, laut Gesetz enden weder die Unionsbürgerschaft noch die Unionsangehörigkeit mit dem Tod.
Vielleicht sollten Sie mal bei Gelegenheit Paragraf 5 Absatz 6 des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit nachlesen. Dieses Gesetz galt schon bei der letzten Wahl zum Unionsparlament.

Verfasst: Di 14. Mai 2013, 05:38
von Helen Bont
Original von Bernardo Macaluso

Wenn in einem Gesetz die Gründe für das Ende einer Staatsbürgerschaft aufgezählt sind, bedeutet das mit Sicherheit nicht, dass man sich auch einfach andere ausdenken kann, wenn das mal sinnvoll erscheint.
Sie kennen anscheinend die geltende Gesetzlage nicht.

Verfasst: Di 14. Mai 2013, 05:41
von Helen Bont
Original von Gerold Westfurt
Was spricht gegen eine Gesetzesänderung? Problemfelder werden ja nicht umsonst aufgezeigt.
Dagegen spricht, dass bereits nach derzeit und bereits bei der letzten Wahl zum Unionsparlament geltenden Gesetzeslage die Unionsbürgerschaft automatisch mit dem Tod endet

Verfasst: Di 14. Mai 2013, 05:45
von Helen Bont
Original von Bernardo Macaluso

Damit der Gesetzgeber mehr Kapazitäten hat, um verfassungswidrige Gesetzesentwürfe zu diskutieren und seine eigenen Beamten für die Missstände verantwortlich machen kann.
Ich vergaß: die Beamten müssen nicht die geltende Gesetzeslage kennen. Besonders dann nicht, wenn es ein Genossen ist. Lediglich beim politischen Gegner wird die Messlatte natürlich höher gehängt und aus einem Irrtum eine Staatsaffäre gemacht.

Verfasst: Di 14. Mai 2013, 08:46
von Bernardo Macaluso
Original von Helen Bont

Dagegen spricht, dass bereits nach derzeit und bereits bei der letzten Wahl zum Unionsparlament geltenden Gesetzeslage die Unionsbürgerschaft automatisch mit dem Tod endet
Das Unionsarchiv spuckt da andere Informationen aus und es ist sicher keinem Beamten zu vorzuwerfen, wenn er sich daran hält.

Verfasst: Di 14. Mai 2013, 17:16
von Helen Bont
Original von Bernardo Macaluso

Das Unionsarchiv spuckt da andere Informationen aus und es ist sicher keinem Beamten zu vorzuwerfen, wenn er sich daran hält.
Nun, da bin ich aber gespannt; lassen Sie hören.

Verfasst: Di 14. Mai 2013, 22:23
von Maria-Zeh Ravdez
na offensichtlich wurde die person nie offiziell für tot erklärt. haben wohl die angehörigen versäumt. man sollte prüfen, ob hier evtl. einen fall von sozialbetrug und erschleichen von sozialleistungen vorliegt.