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Verfasst: Mo 22. Apr 2013, 20:31
von Franz Sperling
Original von Rovan Trautmann
Es ist nicht die Aufgabe von Frau Bont die Verfassungswidirgkeit "einzuschätzen". Zuständiges und kompetentes Organ zur Überprüfung ist das Unionsgericht.
:klatsch:

Verfasst: Mo 22. Apr 2013, 21:09
von Bernardo Macaluso
Original von Rovan Trautmann
Es ist nicht die Aufgabe von Frau Bont die Verfassungswidirgkeit "einzuschätzen". Zuständiges und kompetentes Organ zur Überprüfung ist das Unionsgericht.
Da liegen Sie leider daneben, Herr Kollege. Entweder ist die Union zuständig oder die Länder, das ist ein zentraler Grundsatz unserer Verfassung, den die Judikative ganz selbstverständlich zu berücksichtigen hat. Und wenn Frau Bont sich schon zu der abwegigen Behauptung hinreißen lässt, Regelungen zu Betriebsräten und einzelnen Bestandteilen von Arbeitsverträgen würden unter das fallen, was in der Unionsverfassung als "Grundlagen der Wirtschaft" bezeichnet ist, muss sie eben gleichzeitig die existierende Gesetzgebung in den Ländern für verfassungswidrig halten und sich damit streng von der Gesetzgebungspraxis der letzten Jahre abgrenzen.

Verfasst: Di 23. Apr 2013, 10:30
von Rovan Trautmann
Original von Helen Bont
Die KDU ist davon überzeugt, dass Fragen des Arbeitsrechts in der gesamten Union einhietlich geregelt werden müssen, um so unionsweit für Rechtssicherheit zu sorgen und so einen Baustein der Grundlagen unseres Wirtschaftssystems stellt.
Mit seinen Regelungen zum Arbeitsvertrag, zur Tarifautonomie, zum Betriebsrat und zum Streikrecht, werden grundlegende Aspekte des Arbeitslebens behandelt und geregelt. Damit leistet der Gesetzgeber einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verrechtlichung und des Arbeitslebens und zur Rechtssicherheit in der Demokratischen Union.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sind sie nicht Wirtschaftsminister?

Man kann auch argumentieren, dass der Gesetzesentwurf im Einklang mit Art 47 (1) Abs. 9 steht, da es sich um eine Angelegenheiten handelt, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden muß und nur so geregelt werden kann. Das ergibt sich schon aus dem Inhalt der Materie.

Verfasst: Di 23. Apr 2013, 18:46
von Bernardo Macaluso
Erstens hat Ihre Parteivorsitzende eben gerade nicht so argumentiert und zweitens ist das noch viel absurder.

Verfasst: Di 23. Apr 2013, 20:33
von Hajo Poppinga
Herr Präsident,

es erschließt sich wohl nur dem eingeweihten Betrachter, warum das Arbeitsrecht unionsweit gleich geregelt werden muß, um für Rechtssicherheit zu sorgen. Wo besteht denn keine Rechtssicherheit, wenn jedes Unionsland die Materie für sich regelt?

Wenn Abgeordnete mit den teilweise sehr liberalen Regelungen in einigen Unionsländern nicht zufrieden sind, so bietet sich die Möglichkeit eines Vertretungsgesetzes an, um so Impulse zu setzen.

Es ist aber ein Mißverständnis, daß nur eine unionsweite Regelung für Rechtssicherheit sorgen könne - mit dem Argument könnte man jedgliche Regelung zur Unionskompetenz erklären.

Gleichsam interessiert den geneigten Betrachter doch, weshalb sich schon aus der Materie "Arbeitsrecht" ergibtm dass es schon aus seiner Natur heraus unionsweit geregelt werden muß und nur so geregelt werden kann. Warum muß denn in allen Unionsländern ein Betriebsrat ab 10 Arbeitnehmern eingerichtet werden? Warum kann das nicht unterschiedlich geregelt werden?

Und, nur aus Interesse: Wie sieht ein Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag aus? (Von Zwangsverhältnissen einmal abgesehen...)

Verfasst: Fr 26. Apr 2013, 05:24
von Helen Bont
Hochverehrter Herr Unionspräsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
warum sollte die Union das Strafrecht oder das Zivilrecht regeln? Warum braucht die Union eine gemeinsame Währung sowie Außen- und Verteidigungspolitik? Was wäre denn so schlecht daran, wenn die Unionsländer diese Aufgaben erfüllen würden, jedes für sich, ohne Rücksicht auf die anderen und auf das gemeinsame Ganze?
Weil es eben Dinge gibt, die, wenn uns die Einheit der Demokratischen Union wirklich am Herzen liegt, nur gemeinsam geregelt werden können. Diesen gemeinsamen Weg gehen wie mit Hilfe der Unionsorgane und der Unionsgesetzgebung.
Die Unionsverfassung, die die rechtliche Grundlage für das gemeinsame Ganze bildet, weist unter anderem die Grundlagen der Wirtschaftspolitik in den Kompetenzbereich der Unionsebene.
Und natürlich gehören so fundamentale Fragen wie das Streikrecht, des Zustandekommens von Arbeitsverhältnissen, die betriebliche Mitbestimmung zu den Grundlagen unseres Wirtschaftssystems.
Denn die Unionsverfassung implementiert ja gerade ein einheitliches Wirtschaftsgebiet und -rechtssystem mit dem Ziel, das Unternehmer und Arbeitgeber im gesamten Unionsgebiet die selben rechtlichen Voraussetzungen antreffen. Dies ist es, was Rechtssicherheit schafft und zur Verwirklichung des gemeinsamen Marktes beiträgt und darüber hinaus zum Gelingen der Demokratischen Union.

Verfasst: Fr 26. Apr 2013, 14:21
von Hajo Poppinga
Original von Helen Bont
Hochverehrter Herr Unionspräsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
warum sollte die Union das Strafrecht oder das Zivilrecht regeln? Warum braucht die Union eine gemeinsame Währung sowie Außen- und Verteidigungspolitik?
Herr Präsident,

die Antworten auf die Fragen der geschätzten Kollegin Bont sind so einfach und banal, aber nicht minder richtig: Weil es die Unionsverfassung gebietet.
Die Unionsverfassung, die die rechtliche Grundlage für das gemeinsame Ganze bildet, weist unter anderem die Grundlagen der Wirtschaftspolitik in den Kompetenzbereich der Unionsebene.
Und natürlich gehören so fundamentale Fragen wie das Streikrecht, des Zustandekommens von Arbeitsverhältnissen, die betriebliche Mitbestimmung zu den Grundlagen unseres Wirtschaftssystems.
Soweit man von der Grundlage ausgeht, daß der Union die Kompetenz über die Grundlagen der Wirtschaftspolitik zustünde, träfen die Ausführungen der Kollegin Bont durch aus zu. Die Unionsverfassung weist der Union jedoch nur die Gesetzgebungskompetenz über die Grundlagen des Wirtschaftssystems zu. Das ist ein fundamentaler Unterschied!

Die Systemfrage heißt Kapitalismus oder Kommunismis, die Systemfrage heißt auch bsEcoSim oder sonstige Wirtschaftssimulation. Die Systemfrage heißt aber nicht Betriebsrat ab 10 oder 20 Angestellten - das ist keine Frage der Grundlagen unseres Wirtschaftssystems mehr!

Verfasst: Mo 29. Apr 2013, 21:38
von Helen Bont
Hoch vereehrter Herr Unionspräsident, Hohes Haus,
wenn die Angelegenheit so einfach wie banal wäre, dann wäre dem so. Aber Tatsache ist doch, dass wir ganz offensichtlich unterschiedlicher Auffassung darüber sind, was zum Bereich der Grundlagen der Wirtschaft gehört und was nicht. Und natürlich gibt die Politik zunächst einmal politische Antworten auf Fragen unserer Zeit, wenn auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmen. Sollten die Gesetzgebungsorgane diese Gesetzesvorlage verabschieden, dann obläge es dem Unionsgericht, über ihre Verfassungskonformität zu entscheiden. Das gebietet schon der Respekt vor der Gewaltenteilung.
Zum letzten Einwand: wenn ich hier, im Rahmen einer Gesetzgebungsdebatte von Unionskompetenz rede, dann meine ich natürlich die Gesetzgebungskompetenz.

Verfasst: Mo 29. Apr 2013, 21:53
von Bernardo Macaluso
Ich glaube, der Unionspräsident hat recht schlüssig dargelegt, was "Grundlagen des Wirtschaftssystems" bedeutet. Die Frage ist doch, was in der Wirtschaftspolitik zu speziell ist, um nicht mehr zu den Grundlagen des Wirtschaftssystems zu gehören, wenn nicht Bestimmungen zum Inhalt von Arbeitsverträgen und zu Modalitäten der Einrichtung von Betriebsräten.

Diese Fragen einfach zur Kompetenz der Union zu erklären, zeugt schon von ausgesprochener Ignoranz gegenüber den Inhalten unserer Verfassung.

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 13:21
von Helen Bont
Herr Kollege Macaluso,
die Demokratische Union bildet auch einen gemeinsamen Binnenmarkt. Es ist für uns Konservative entscheidend für sein Funktionieren, dass überall in der Union Arbeitgeber und Arbeitnehmer die selben arbeitsrechtlichen Grundlagen vorfinden. Es ist daher unabweisbar, dass die Unionsebene gesetzgeberisch aktiv werden muss.