Selbst wenn es da Probleme gäbe, wäre es es grob falsch, die Unionsparlamentswahl deswegen für ungültig zu erklären. Die korrekte Norm für die Durchführung der Unionsparlamentswahl ist das Wahlgesetz. Dort ist die Rede nicht nur von Parteien, sondern auch von Wählervereinigungen und Einzelkandidaten.Original von Rovan Trautmann
Wurde denn die KP überhaupt ordnungsgemäß gegründet um als Partei zu kanditieren?
Ich verweise auf § 2 Parteingesetz ivM. Art. 19 Unionsverfassung.
Im übrigen können Sie dem Art. 19 I Satz 2 der Unionsverfassung entnehmen, dass die Gründung von Parteien frei ist. Anderslautende Regelungen müssten verfassungskonform ausgelegt werden, so dass die tatsächliche Einflussmöglichkeit einer Exekutivinstitution auf Gründung und Auflösung doch eher gering ausfallen dürfte.


