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Verfasst: Di 5. Jun 2007, 11:43
von Jonathan Metternich Hughes
Die Unionsregierung beantragt das Folgende und bittet um Aussprache:

Gesetz über die Festlegung der Nationalhymne der Demokratischen Union

§ 1. Verankerung in der Unionsverfassung

Art. 18 der Unionsverfassung wird um einen sechsten Absatz ergänzt, der lautet: Die Nationalhymne der Demokratischen Union ist das Lied "Wehet, Fahnen, voller Stolz" in Text und Melodie. Näheres regelt ein Unionsgesetz.

§ 2. Unionsgesetz zur Nationalhymne

Das Folgende wird Unionsgesetz:
  • Gesetz über die Unionshymne (UHymG)

    § 1. Zweck

    Dieses Unionsgesetz erhebt das Lied "Wehet, Fahnen, voller Stolz" in Melodie und Text zur Nationalhymne der Demokratischen Union.

    § 2. Verwendung

    (1) Die Verwendung der Unionshymne ist frei.
    (2) Die Unionshymne wird zu staatlichen Anlässen verwendet.

    § 3. Text

    Der Text der Unionshymne lautet:

    Land am Strome, Land der Freiheit, brüderlich in Einigkeit.
    Für das Volk das Vaterlande, Freiheit und Gerechtigkeit.





    Du bist Heimat unsrer Väter,
    bist von Knechtschaft all befreit.





    Liegst im Herzen, in der Mitten, für die Zukunft segensreich.
    Demokratische Union, Demokratische Union.





    Deine Länder voller Schönheit, Küsten, Berge, Meer und See.
    Hoch vom Norden bis zum Süden, Ost und West ist gern gesehen.





    Blickst voll Stolz zum Himmelszelte,
    voller Gnade, Ruhm und Dank.





    Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand.
    Demokratische Union, Demokratische Union!





    Komm ich an mein Lebensende, denk ich gern an Dich zurück.
    Warst mir Heimat, warst mir Freude, warst für mich mein großes Glück.





    Bauet auf das Volk im Glanze,
    wehet, Fahnen, voller Stolz.





    Stehet ein für die Union und blühe auf im neuen Glanz.
    Demokratische Union, Demokratische Union!
§ 3. Inkrafttreten

Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Verfasst: Di 5. Jun 2007, 11:48
von Jonathan Metternich Hughes
Ich beantrage das Folgende:

Unionsarchivkorrekturgesetz

§ 1 - Korrekturen

(1) In § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Unionsarchiv wird im letzten Satz vor "entlassen" ein "zu" ergänzt.
(2) In § 2 Abs. 2 wird hinter Unionarchiv die Zeichenfolge "othek" gestrichen.

§ 2 - Inkrafttreten

Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Verfasst: Mi 6. Jun 2007, 07:01
von Jonathan Metternich Hughes
Original von Jonathan Metternich
Die Unionsregierung beantragt das Folgende und bittet um Aussprache:

Gesetz über die Festlegung der Nationalhymne der Demokratischen Union
[...]
Für den Fall, dass es übersehen wurde. ;)

Verfasst: Mi 6. Jun 2007, 14:41
von Sean William Connor
Original von Jonathan Metternich

Für den Fall, dass es übersehen wurde. ;)
Danke ;) wurde in der Tat übersehen

Verfasst: Fr 8. Jun 2007, 16:48
von Sean William Connor
  • Aktuelle Entwicklung in Nedersassonien

    Anfrage des Abgeordneten Sean William Connor an die Unionsregierung
  • Ich frage die Unionsregierung gemäß § 7 der GO:

    1. Was ist der Unionsregierung im Fall van Tulpe bekannt?
    2. Wie beabsichtigt sich das Außenministerium in diesem Fall zu verhalten?
Verlauf der Ereignise im Fall van Tulpe:

21.05.2007
Die SPN (sozialdemokratische Partei) in Nedersassonien reicht durch ihren Vorsitzenden van Tulpe einen Verbotsantrag gegen die dortige KMPC (konservativ-monarchistische Partei) ein.

http://forum.acarien.de/thread.php?threadid=2687

21.05.2007
Der KMPC geht die Vorladung zu diesem Verbotsverfahren zu. Unter anderem wird hierbei folgendes geäußert: "Na, ich hoffe, dass der Kjeisa nicht wieder tatenlos danebensteht, sondern die SPN mal gründlich überprüft!" (Zitat: Ridder Erkrad vun Kelterbarg).

http://forum.acarien.de/thread.php?threadid=2689

23.05.2007
Der SPN geht die Mitteilung zu, dass gegen sie ein Verbotsverfahren eingeleitet werden soll. Grund des Verfahrens ist der folgende Satz in der Satzung der SPN:
Sie bekennt sich zum Demokratischen Sozialismus mit seinen Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität.
Hierbei insbesondere das Wort Demokratischer Sozialismus, das wie folgt ausgelegt wird:
Der Demokratische Sozialismus ist per Definition eine Mischform aus Demokratie und Sozialismus. Beide Staatsformen, mindestens jedoch der Sozialismus, stehen im Gegensatz zur Monarchie, die in Nedersassonien verfassungsrechtlich verankert ist.
http://forum.acarien.de/thread.php?threadid=2701

23.05.2007
Die Keunigin vun Pattenien verbietet mit sofortiger Wirkung die SPN

http://forum.acarien.de/thread.php?threadid=2710

23.05.2007
Auch der Keunig von Caleniens verbietet die SPN "bis auf weiteres".

23.05.2007
Aufgrund des Verbotes kommt es in Pattenien zu Protesten von SPN Mitgliedern.
Die Staatsmacht lässt die Demonstranten inhaftieren.
Wenigen gelingt es jedoch, den bald darauf eingesetzten Hundestaffeln lange zu entkommen. Für ihren Widerstand gegen die Staatsgewalt werden sich sämtliche "Hartgesottenen" noch zu verantworten haben. Die Polizisten, die die Inhaftierten zur nächstbesten Verwahrungsanstalt bringen, gehen nicht sonderlich zimperlich mit ihren "Begleitern" um.
Im Gefängnis wurde den Inhaftierten wohl auch hohe Dosierungen Schlafmittel verabreicht um sie ruhig zu stellen.

http://forum.acarien.de/thread.php?threadid=2713

24.05.2007
Teilmobilmachung der Rieksweer. Wozu?

http://forum.acarien.de/thread.php?threadid=2731

24.05.2007
Vollmobilmachung der Rieksweer.

http://forum.acarien.de/thread.php?threadid=2734

24.05.2007
Niederschlagung von etwaigen Protesten mit regulären Soldaten.

http://forum.acarien.de/thread.php?threadid=2732

24.05.2007
Eine Gegenwehr, die sich versucht hat zu Gründen wurde teilweise zurückgedrängt

http://forum.acarien.de/thread.php?threadid=2744

24.05.2007
Militärische Operationen im Zentrum der Stadt

http://forum.acarien.de/thread.php?threadid=2736

Die laufende Verhandlung gegen Herrn van Tule gestaltet sich ungefähr so: http://forum.acarien.de/thread.php?post ... post33350.
Der Richter scheint als Ankläger und Hänker in einer Person zu fungieren.
Nach informellen Gesprächen mit der Staatsführung wurde mir berichtet, dass Herrn van Tulpe die Todesstrafe droht.

Verfasst: Sa 9. Jun 2007, 18:09
von Holger Beuttler
Namens der Unionsregierung unterbreite ich dem Parlament folgenden Gesetzentwurf:
Gesetz zur Änderung des Unionspolizeigesetzes
§ 1
Im Unionspolizeigesetz wird geändert:
1. § 4 wird gestrichen
2. § 3 Absatz 7 wird folgt geändert: „Die Unionspolizei kann nach Maßgabe dieses Gesetzes unmittelbaren Zwang anwenden.
3. Als § 3a Unmittelbarer Zwang wird eingefügt:
(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel oder Waffen.
(2) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Dienstfahrzeuge, Diensthunde, Dienstpferde, Wasserwerfer, technische Sperren, Fesseln, Geräte zum zwangsweisen Anhalten von Fahrzeugen und Sprengmittel. Waffen sind die dienstlich zugelassenen Pistolen, Revolver, Hiebwaffen, Reiz- und Betäubungsstoffe, Gewehre, Maschinenpistolen und in den geschlossenen Verbänden auch Maschinengewehre, Handgranaten und Sprenggeschosse.
(3) Waffen dürfen nur gebraucht werden, wenn die körperliche Gewalt oder ihre Hilfsmittel keinen Erfolg verspricht. Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Waffen erfolglos angewandt wurden oder ihre Anwendung keinen Erfolg verspricht. Waffen dürfen gegen Personen nur angewandt werden, wenn die Anwendung gegen Sachen keinen Erfolg verspricht. Waffen dürfen gegen Menschenmengen nur angewandt werden, wenn aus ihnen heraus Straftaten gegen Leib und Leben oder mit Waffen begangen werden.
(4) Unmittelbarer Zwang soll möglichst angedroht werden. Gegen Menschenmengen ist er immer anzudrohen, es sei denn es wird in Notwehr oder Nothilfe gehandelt.
4. § 6 wird gestrichen.
§ 2
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Den Vorschlag begründen wir wie folgt:
Zu 1.: Das bisherige Recht gestattet die Anwendung von landesrechtlichen Befugnissen auf Unionsbeamten. Dies ist weder zulässig noch praktikabel, da es zu Haftungsrisiken kommt. Die Union weiß nicht, was für Vorschriften durch die Länder erlassen werden können. Im Zweifel muß im Wege der Amtshaftung aber für Maßnahmen, die nach Landesrecht vorgesehen wurden und daher von Unionsbeamten angewandt wurden, gehaftet werden.

Zu 2.: Die bisherige Regelung der Gewaltanwendung durch Polizeibeamte der Union ist unbefriedigend. Es fehlt hier an Rechtssicherheit für die Beamten.

Zu 3.: Die neue Vorschrift definiert den unmittelbaren Zwang und legt in einer unvollständigen Auflistung die Hilfsmittel der körperlichen Gewalt fest. Die Aufzählung der Waffen dagegen ist vollständig. Die Anednung von den besonderen Waffen der geschlossenen Verbände ist für die Anwendung bei inneren Unruhen genannt, die anders nicht bekämpft werden können. Die bei den Hilfsmitteln genannten Sprengstoffe sind lediglich zur Anwendung gegen Sachen gedacht (z.B. Öffnen von Türen).

Zu 4.: Die bisherige Regelung, die Grenzsicherung zur See der Unionsmarine zu übertragen, ist verfassungswidrig (Art. 17a UVerf). Daher wurde sie gestrichen. Die Grenzsicherung wird künftig wieder von der Unionspolizei selbst wahrgenommen.

Verfasst: So 10. Jun 2007, 11:01
von Amber Marie Ford
Die Unionsregierung beantragt, Herrn Stanislav Goldmann zum Unionsrichter zu wählen (Art. 59 UVerf, § 5 UGerG).

Verfasst: So 10. Jun 2007, 12:47
von Helmut Hennrich
Da aus dem Antrag von Herrn Beuttler zum Polizeigesetz nicht deutlich wird, ob damit auch eine Aussprache verbunden ist, beantrage ich vorsorglich eine Aussprache zur Novellierung des Polizeigesetzes.

Verfasst: Fr 15. Jun 2007, 19:19
von Holger Beuttler
Ich schlage vor, Frau Linda Dahlia zur Unionswahlleiterin zu bestellen.

Verfasst: Sa 16. Jun 2007, 19:48
von Marko Untrial
Original von Amber Marie Ford
Die Unionsregierung beantragt, Herrn Stanislav Goldmann zum Unionsrichter zu wählen (Art. 59 UVerf, § 5 UGerG).
Herr Parlamentspräsident?