Original von Anastasia von Metternich
Ich bezweifle jedenfalls, dass ausgerechnet das BVerfG ein stärkeres Europaparlament sehen will.
Ich sage Dir: Das stimmt nicht. Vielmehr richtig ist: Das GG setzt der europäischen Integration eine gewisse Grenze und das BVerfG ist zur Einhaltung dieser Grenze verpflichtet. Aber: Innerhalb dieser Grenzen ist die Ausgestaltung ziemlich frei; es wäre also durchaus möglich, den Grad der Integration, den wir bereits erreicht haben, anders auszugestalten. Also könnte man bei derzeitigem Stand durchaus dem EP das Recht geben, die Kommission zu geben, oder selbst aktiv in den Gesetzgebungsprozeß einzusteigen. Es darf daraus nur keine weitergehende Verflechtung erwachsen, dies wäre aber auch nicht zwingend notzwendig, es würde sich ja vielmehr als eine Art "Umverteilung" erweisen.
Alterativ bestreite ich, dass das BVerfG versteht, wie demokratische Strukturen entstehen: Erst kommt der Staat, dann das schlagkräftige Parlament. Das BVerfG scheint zu denken, der Prozess laufe andersrum ab.
Dann verkennst Du aber, das der Staat schon da ist. Und der hat auch schon ein schlagkräftiges Parlament. Problematisch wird's nur dann, wenn über den Staat noch ein Staat gestülpt werden soll.
Wenn das EP aber sowieso nicht so wichtig ist, dann besteht aber für Tierschutzparteiwähler auch keine Rechtsverletzung, die eine Aufhebung der Hürde gebietet. Entweder ist das Parlament so mächtig, dass man es mit demokratischen Maßstäben misst (dann ist die Fünf-Prozent-Hürde akzeptabel, wie das Beispiel Bundestag zeigt), oder es ist eben nicht so mächtig, aber dann muss man es auch nicht mit demokratischen Maßstäben messen.
Davon, daß das EP zu unwichtig für eine Sperrklausel sei, hat nie jemand gesprochen. Es besitzt nur derzeit keine Kompetenzen, deren Ausübung durch das Vorhandensein vieler kleinerer Parteien erheblich geschwächt würden. Insbesondere wenn man bedenkt, daß sich ohnehin fast alle Parteien zu sieben großen Fraktionen zusammengeschlossen haben.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.