Was ist denn ein "zulässiges Diskriminierungsmerkmal"? Das, was es wortwörtlich aussagt? Ick glob ick spinne, wa. ?(Original von Konrad Grimm
Naja, das würde ich so pauschal nicht sagen. Das Parteienprivileg könnte man durchaus so auslegen, dass es zulässiges Diskriminierungsmerkmal wäre.
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Moment, niemand hindert unabhängige Kandidaten sich als "Freie Wähler" ohne Programm zu formieren. Die Gründung von Politischen Parteien ist frei, daher ist niemand benachteiligt.Original von Bianca Böhm
Auf jeden Fall ist das nicht verfassungskonform, denn niemand darf wegen seiner bla bla bal benachteiligt werden und dazu gehört ja wohl auch die politische Überzeugung.
Ich bin aber darauf gespannt, wegen gegen welchen Artikel der Unionsverfassung dies verstoßen sollte.

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Und Klageberechtigt sind in erster Linie imperianische Staatsbürger, die zuvor über die Änderung der Landesverfassung bestimmen müssen. Daher warten wir erstmal das Echo in Imperia ab, bevor hier alle Welt der Union sich wie üblich einmisch.Original von Fabian Montary
Wie gesagt, das Urteil fällt erst nachdem das Gesetz beschlossen wurde. Sie fällen hier Vorurteile, das Recht ist viel mannigfaltiger als das, was auf dem Papier steht. Wer etwas gegen das Gesetz hat, darf das gern äußern und in der Abstimmung ablehnen.
Schade, dass die Diskussion nicht in Imperia stattfindet. Denn es ist ja Ziel die Politik wieder zu beleben.

Kaiser
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Aus dem Gleichheitsgebot folgt, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Um den zweiten Halbsatz zu erfüllen muss es notwendig zulässige Diskriminierungsmerkmale geben.Original von Bianca Böhm
Was ist denn ein "zulässiges Diskriminierungsmerkmal"? Das, was es wortwörtlich aussagt? Ick glob ick spinne, wa. ?(
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