Jetzt ist mir alles klar =)Original von Jim Tres
Das ist also alles sarkastisch gemeint. Alles klar
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Ich behaupte jetzt einfach mal, dass es völlig wurst ist, ob es dieses Gesetz gibt...
Wenn jemand früher nicht genommen wurde, weil er aus Bayern kam, schwul war oder ne Frau ist, dann wird er jetzt halt nicht genommen, weil man geeignetere Bewerber gefunden hat... irgend ein Grund für ne Ablehnung findet sich immer...
Viel interessanter ist, dass es scheinbar Dutzende Anwälte gibt, die nur davon Leben, Unternehmen kostenpflichtig auf die Einhaltung des AGG zu mahnen. Ist es vielleicht einziger Sinn und Zweck des AGG, Anwälten und der Juristen-Clique ein Zubrot zu verschaffen? Hony soit qui mal y pense!
Wenn jemand früher nicht genommen wurde, weil er aus Bayern kam, schwul war oder ne Frau ist, dann wird er jetzt halt nicht genommen, weil man geeignetere Bewerber gefunden hat... irgend ein Grund für ne Ablehnung findet sich immer...
Viel interessanter ist, dass es scheinbar Dutzende Anwälte gibt, die nur davon Leben, Unternehmen kostenpflichtig auf die Einhaltung des AGG zu mahnen. Ist es vielleicht einziger Sinn und Zweck des AGG, Anwälten und der Juristen-Clique ein Zubrot zu verschaffen? Hony soit qui mal y pense!
Zuletzt geändert von Vincent Bellagio am Do 27. Mär 2008, 18:36, insgesamt 1-mal geändert.
Vincent Bellagio
Sekretär des Herrenhauses der Republik Imperia
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Eigentum an sich verpflichtet zu gar nichts!Original von Montgomery Scott
Eigentum verpflichtet aber. So sieht nun mal der Gesellschaftsvertrag aus: Die Menschen verzichten darauf, Dein Anwesen auseinander zu nehmen, Dich auszurauben und Deine Familie niederzumetzeln. Dafür verpflichtest Du Dich, mit diesem Eigentum nach bestimmten sittlichen Regeln zu handeln.
Die sittliche Pflicht, anderen nicht zu schaden - eine reine Unterlassenpflicht - trifft jeden und schließt natürlich auch den Gebrauch des Eigentumes ein, hat mit diesem aber kausal nichts zu tun.
Einen sog. "Gesellschaftsvertrag" gibt es indes nicht. Nur weil jemand auch auf diesem Planeten herumspringt hat er noch keine anderen Ansprüche gegen mich als den Respekt vor seinem Leben, seiner Gesundheit, seiner Freiheit und seinem Eigentum, insbesondere keinen Anspruch auf Opfer oder Wohltaten meinerseits zu seinen Gunsten.
Danke, du entlarvst den Denkfehler des Gutmenschentums und der politischen Korrektheit rückhaltlos: "Ist mir doch egal ob etwas objektisch logisch, billig und gerecht ist - wenn ich es zum Kotzen finde, dann darf es auch nicht sein!"Original von Jim Tres
Wenn Du verblutend vor mir liegst, dann hast Du also kein Recht darauf, dass ich Dir helfe?
Diese Einstellung hat nichts mit Ethik, Moral oder Recht zu tun, sondern ist einfach nur zum Kotzen!
Um dir die Antwort auf deine Frage nicht vorzuenthalten: nein, wenn ich verblutend vor dir liege habe ich kein juristisch einklagbares Recht auf deine Hilfeleistung. Woher auch? Nur weil wir durch Zufall über den selben Planeten laufen habe ich noch kein Recht, irgendein Tun von dir zu verlangen.
Natürlich verbietet dir das nicht, mir freiwillig zu helfen - so wie ich freiwillig (nämlich aus humanitärer Überzeugung, und nicht zur Vermeidung der in § 323c StGB angedrohten Strafe) jedem Verletzten helfen würde.
Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.
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Anfänger
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Registriert: So 18. Mär 2007, 09:56
Spätestens 2010 bin ich ausgewandert, dann könnt Ihr Euch alle fröhlich weiter in die Sklaverei antidiskriminieren. Ich kann es kaum erwarten, im Ausland diskriminiert zu werden.
PS. In einem Fachbereich meiner Uni werden Stellen nur noch von Internen besetzt - wenn man sie ausschreiben und eine Frau sich bewerben würde, wäre man oft praktisch gezwungen, sie zu nehmen.
PS. In einem Fachbereich meiner Uni werden Stellen nur noch von Internen besetzt - wenn man sie ausschreiben und eine Frau sich bewerben würde, wäre man oft praktisch gezwungen, sie zu nehmen.
Zuletzt geändert von Baudouin de Billancourt am Do 27. Mär 2008, 19:39, insgesamt 1-mal geändert.
Beiträge: 5381
Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Zum Glück sieht unsere Verfassung das anders.Original von Amber Marie Ford
Eigentum an sich verpflichtet zu gar nichts!
Doch, wenn ich in einer durch mein Eigentum bedingten Tat sittlichen Pflichten unterworfen bin, bedingt das Eigentum in diesem Fall die spezielle Pflicht.Die sittliche Pflicht, anderen nicht zu schaden - eine reine Unterlassenpflicht - trifft jeden und schließt natürlich auch den Gebrauch des Eigentumes ein, hat mit diesem aber kausal nichts zu tun.
Genau genommen sind an sich überhaupt keine Ansprüche berechtigt oder - je nach Definiton - alle Ansprüche. Mein Recht, dass Du mich unversehrt lässt, ist genauso willkürlich wie das, dass Du meine Bewerbung auf einen Arbeitsplatz nach fairen und rationalen Regeln behandelst und dabei das Gemeinwohl im Sinne des kategorischen Imperativs im Sinn hast.Einen sog. "Gesellschaftsvertrag" gibt es indes nicht. Nur weil jemand auch auf diesem Planeten herumspringt hat er noch keine anderen Ansprüche gegen mich als den Respekt vor seinem Leben, seiner Gesundheit, seiner Freiheit und seinem Eigentum, insbesondere keinen Anspruch auf Opfer oder Wohltaten meinerseits zu seinen Gunsten.

Profi
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Registriert: Mi 21. Mär 2007, 11:28
Wer ernsthaft denkt, irgendeine Bewerbung, irgendeine Einstellung erfolge nach rein rationalen und objektiven Kriterien, derhat sie echt nicht mehr alle. Ich würde bspw. nie jemanden einstellen, der mir unsympathisch ist, egal wie gut er auf eine Stelle passt. Das meiste andere ist mir relativ egal. Aber nicht, weil es die Gutmenschen und Politisch korrekten so wollen, sondern weil ich es so will. Ein Schwuler kann gern schwul sein, solange er mir keine Avancen macht oder mich gar anfasst.
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Da ziehst du sogar zurück, wenn er dir die Hand geben will, nicht wahr?Original von Oliver von Palm
Ein Schwuler kann gern schwul sein, solange er mir keine Avancen macht oder mich gar anfasst.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
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Das heißt, wenn du einem Geschäftspartner die Hand schüttelst, fragst du vorher nach seiner Sexualität?Original von Oliver von Palm
Wer ernsthaft denkt, irgendeine Bewerbung, irgendeine Einstellung erfolge nach rein rationalen und objektiven Kriterien, derhat sie echt nicht mehr alle. Ich würde bspw. nie jemanden einstellen, der mir unsympathisch ist, egal wie gut er auf eine Stelle passt. Das meiste andere ist mir relativ egal. Aber nicht, weil es die Gutmenschen und Politisch korrekten so wollen, sondern weil ich es so will. Ein Schwuler kann gern schwul sein, solange er mir keine Avancen macht oder mich gar anfasst.
Edit: Mist, zu langsam
Zuletzt geändert von Wesirat für Äußeres am Do 27. Mär 2008, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.
Lichtbringer Narash Hashtur
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