Original von Hajo Poppinga
Herr Kollege,
Sie irren, wenn Sie annehmen, daß es sich im Fall der Bewerbungsunterlagen für das Amt des Unionsbankpräsidenten um vertrauliche Unterlagen handelt die nur für Sie bestimmt sind. Es verhält sich vielmehr so, daß Sie stellvertretend für den eigentlichen Entscheidungsträger, nämlich das Unionsparlament, die Bewerbungsunterlagen entgegennehmen und diese dann folglich diesem aushändigen müssen. Niemand verlangt, daß dies öffentlich geschieht - von einer Offenlegung kann aber keinesfalls abgesehen werden.
Wenn Sie weiterhin die Informationen zurückhalten, die dem Parlament zustehen, so muß ernsthaft gefragt werden, was der Inhalt dieses Schreibens ist.
Herr Kollege Poppinge,
ich irre mich nicht. Adressat der Bewerbung ist das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen, dem die Unionsbank organisatorisch untergeordnet ist. Auch wenn das Unionsparlament letztendlich die Entscheidungsgewalt über die Berufung des neuen Präsidenten der Unionsbank hat, heißt das nicht, dass Bewerbungsunterlagen, die mir zugeschickt wurden, den Abgeordneten zugänglich gemacht werden. Das liegt zum einen an der Vertraulichkeit, mit der Bewerbungsunterlagen behandelt werden, zum anderen natürlich daran, dass die Betroffenen noch immer selber bestimmen können, wem gegenüber ihre persönlichen Daten und Angaben offenbart werden. Ich denke, es ist im Sinne von uns allen, insbesondere aber im Sinne des Vertrauensschutzes, dass so verfahren wird, dass lediglich die Informationen an die Mitglieder des Hohen Hauses weitergegeben werden, die tatsächlich entscheidungsrelevant sind.