DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht I. Instanz -
Untersuchungshaftbefehl
Auf Antrag der Unionsanwaltschaft wird gegen
- Herrn Heinrich Julius von Jagonburg (Bürgernummer: 100245)
- Herrn Oliver von Palm (Bürgernummer: 100145)
- Herrn Jonathan Fürst von Metternich (Bürgernummer: 100029)
- Herrn Georg Friedrich von Jagonburg (Bürgernummer: 100246)
- Herrn Andreas O'Sullivan (Bürgernummer: 100269)
- Herrn Rudolf Baader (Bürgernummer: 100262)
- Herrn Eduard Johann von Jagonburg
- Herrn Jean Paul Merlot
- Herrn Otto zur Mühlen
- Herrn Georg von Hansa
alle wohnhaft in Imperia
nach § 1 II Nr. 2 UHaftG Haftbefehl erlassen.
Gründe:
Auf Grund der Ermittlungen der Unionsanwaltschaft besteht der dringende Verdacht, das die oben genannte Personen sich zu einer verfassungswidrigen Organisation nach § 40 I StGB zusammengeschlossen haben.
Ziel dieser als "Kaiserreich Imperia" bezeichneten Organisation ist die Abspaltung Imperias von der Demokratischen Union voranzutreiben.
Eine solche Abspaltung läuft jedoch dem Art. 24 I UVerf zuwider. Es besteht daher der dringende Verdacht das diese Organisation den Tatbestand des § 40 I StGB erfüllt und das Oberste Unionsgericht diese bei einer gerichtlichen Überprüfung als verfassungsfeindlich einstufen würde.
Desweiteren ist davon auszugehen, dass bei den oben bezeichneten Personen auf Grund der Höhe des Strafmaßes eine erhöhte Fluchtgefahr besteht.
Es ist ebenfalls nicht auszuschließen dass durch oben genannte Personen die Abspaltung des Unionslandes Imperia von der Demokratischen Union weiter vorangetrieben werden würde.
Der Haftbefehl ist somit nach § 1 II Nr. 2 UHaftG begründet.
Die Unionspolizei wird angewiesen die Beschuldigten nach ihrer Festnahme unverzüglich dem zuständigen Haftrichter vorzuführen.
Der zuständige Haftrichter am Obersten Unionsgericht

08.10.2007