Beiträge: 376
Registriert: Di 15. Feb 2011, 15:25
Profi
Beiträge: 1103
Registriert: So 14. Jun 2009, 08:37
Beiträge: 845
Registriert: Mi 19. Jan 2011, 14:30
Das sage ich doch gar nicht, nur möchte ich den Rechtsstreit nicht führen. Mal abgesehen davon muss das Ganze auch nicht auf dem Rechtsweg geklärt werden...
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-FritzUnionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.
Medical Director des Montarian Portman University Hospital
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Das hat etwas mit den Schutzklassen einer Marke zu tun; wer Inhaber einer Marke ist, kann nicht jede Nutzung untersagen - sondern nur die Nutzung für den Bereich, für den er die Schutzklasse hat.Original von Palin Waylan-Majere
So eine Abstimmung per Forum ist ja leicht durch diverse Pseudos in eine gewisse Richtung zu lenken.
Wir sind Ratelon, nur wird der Name eben nicht benutzt - um die jeweiligen Hoster vor unangenehmer Post zu schützen. That's it. Andererseits gab es auch jahrelang eine MN namens "Arcor" und die bekamen auch nie Probleme, soweit mir bekannt ist.
Die Marke "Ratelon" hat eben insbesondere Klasse 41:
"Durchführung von Spielen im Internet (insbesondere Online-Rollenspiele, Online-Börsenspiele und Online-Wirtschaftssimulationen) sowie online angebotene Spieldienstleistungen (von einem Computernetzwerk) (insbesondere für Online-Rollenspiele, Online-Börsenspiele und Online-Wirtschaftssimulationen)"
Das wird Arcor (der Telefonanbieter) wohl eben nicht gehabt haben.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.
Beiträge: 223
Registriert: Mi 3. Okt 2007, 18:29
Beiträge: 845
Registriert: Mi 19. Jan 2011, 14:30
Profi
Beiträge: 1103
Registriert: So 14. Jun 2009, 08:37
Naja, aber trifft diese Klassifizierung überhaupt hierauf zu? Ich denke, hier sind eher sog. Browsergames gemeint. Eine Micronation, also ein virtueller Internetstaat, unterscheidet sich davon ja erheblich zu o.g. "Spielen im Internet".Original von Hajo Poppinga
Die Marke "Ratelon" hat eben insbesondere Klasse 41:
"Durchführung von Spielen im Internet (insbesondere Online-Rollenspiele, Online-Börsenspiele und Online-Wirtschaftssimulationen) sowie online angebotene Spieldienstleistungen (von einem Computernetzwerk) (insbesondere für Online-Rollenspiele, Online-Börsenspiele und Online-Wirtschaftssimulationen)".
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
