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Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:

Gesetz zur Einführung der Steuerfahndung

§1 Das Gesetz zur Einführung der Steuerfahndung ändert das bestehende Gesetz zur Einrichtung eines Unionsamtes für Finanzen.

§2 Einführung der Steuerfahndung

Der bisherige §3 wird geändert in:

Das Unionsamt ist
a) mit dem Einzug und der Verwaltung von Steuern;
b) mit der Ausübung der Steuergesetze auf Unionsebene;
c) mit der Kontrolle und Verwaltung von Steuererklärungen;
d) mit der Kontrolle der Einhaltung der Steuergesetze auf Unionsebene;
e) mit der Steuerfahndung
beauftragt.

§3 Orthographische Korrekturen

Der bisherige §2 wird geändert in:

Das Unionsamt ist dem für Finanzen zuständigen Unionsministerium unterstellt.

Der bisherige §5 wird geändert in:

Eine Weiterleitung von Daten an das entsprechende Ministerium auf Unions- oder Landesebene sowie an die Strafbehörden ist rechtens. Für die Mitarbeiter im für Finanzen zuständigem Unions- oder Landesministerium gilt § 4 des Gesetzes zur Einrichtung einer Unionsbehörde für Finanzen.

Der bisherige §6 wird geändert in:

Das für Finanzen zuständige Unionsministerium ist berechtigt, sämtliche Unterlagen der Unionsbehörde für Finanzen einzusehen, zu vervielfältigen und zu verwerten.

§4 Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz ist ein Einspruchsgesetz, die Einspruchsfrist endet am 12. Mai 2010.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Ein gutes und nützliches Gesetz. Ich bin absolut für die Steuerfahndung in diesem Sinne.
 

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Beitrag von Pandora Friedmann »

Der Begriff der Steuerfahndung ist nicht definiert. Dieses Gesetz ist handwerklich schlecht, weil man u. a. nicht erkennen kann, welche Mittel die Finanzbehörde zur Verfügung hat.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Original von Pandora Friedmann
Der Begriff der Steuerfahndung ist nicht definiert. Dieses Gesetz ist handwerklich schlecht, weil man u. a. nicht erkennen kann, welche Mittel die Finanzbehörde zur Verfügung hat.
Diese Gründe sehe ich nicht und ich finde, dass Gesetz ist, auch handwerklich, ausreichend.
 

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Beitrag von Pandora Friedmann »

Das wundert mich gar nicht.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Original von Pandora Friedmann
Das wundert mich gar nicht.
Muss es auch nicht.....
 

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Beitrag von Melissa Adelaide »

Was ist die Steuerfahndung? Was macht die Steuerfahndung? Welche Befugnisse besitzt die Steuerfahndung? Zum Eingriff in welche Grundrechte ist die Steuerfahndung ermächtigt? Fragen über Fragen, die dieser Gesetzentwurf leider nicht beanwortet.Und bis sich das nicht ändert, werden die Westlichen Inseln ihm nicht zustimmen können.
 

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Beitrag von Pandora Friedmann »

Herr Cheman meint, es herauslesen zu können. Vielleicht kann er uns auf die Sprünge helfen.
 

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Beitrag von Melissa Adelaide »

Dafür wäre ich durchaus dankbar. Aber ich wünsche mir ehrlich gesagt eine andere Antwort als: "Der Finanzminister weiß schon, was gemeint ist und wird alles richtig machen."
 

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Der bisherige §6 wird geändert in:

Das für Finanzen zuständige Unionsministerium ist berechtigt, sämtliche Unterlagen der Unionsbehörde für Finanzen einzusehen, zu vervielfältigen und zu verwerten.
Das gefällt mir nicht. Viel zu pauschal und ungenau definiert. Rechtsstaatliche Kontrolle der Behörde? Befugnisse dieser Behörde? Schließe mich hier den Kolleginnen Friedmann und Adelaide an.
 

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