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Beitrag von Fabian Montary »

Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich bin mal gespannt wie der SPD-Online-Beirat jetzt reagiert, wenn er konsequent ist, stellt er jetzt seine Arbeit ein.
Es gab schon im Vorfeld ein Bulletin:

Erklärung des Online-Beirats der SPD

Wir fordern die SPD-Fraktion auf, gegen das geplante Gesetz zu den Netzsperren ("Kinderpornographiebekämpfungsgesetz") zu stimmen. Der mit der Union ausgehandelte Kompromiss ist absolut inakzeptabel, was man bereits an der Begeisterung erkennt, mit dem der Koalitionspartner zugestimmt hat.

Unter den vielen Gründen, die für die Ablehnung sprechen, möchten wir drei besonders herausheben.

1. Es handelt sich um ein Gesetz, das einen Zensurmechanismus errichtet. Die Angst der Bürger, dass dieser Mechanismus mißbraucht wird, ist angesichts der vielen Forderungen der Ausdehnung der Netzsperren hoch berechtigt.
Unabhängig von der Intention des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass Gerichte die Nutzung einer einmal aufgebauten Zensurinfrastruktur auch auf andere Tatbestände ausdehnen werden.

2. Der notwendige Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie muss intensiv und vorbehaltlos geführt werden, aber mit effektiven Mitteln. Die Netzsperren sind erwiesenermaßen ineffektiv und zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit grundgesetzwidrig. Sie berücksichtigen nicht, dass Kinderpornografie im Internet fast ausschließlich in geschlossenen Nutzergruppen wie Foren oder Chat-Systemen verbreitet wird. In der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hat das Wirtschaftsministerium bestätigt, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse über die internationale Verteilung von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten hat. Auch liegen keine Informationen vor, in welchen Staaten Kinderpornografie nicht verfolgt wird.

3. Die SPD ist dabei, sich für die Digitale Generation unwählbar zu machen.
Das wird sich bereits bei Bundestagswahl niederschlagen, weil mit der Entscheidung für die Netzsperren jeder Internet-Wahlkampf ad absurdum geführt wird - erst recht, weil der Online-Wahlkampf 2009 unter der besonderen Aufmerksamkeit aller Medien steht. Eben die Klientel, die Barack Obama zum mächtigsten Mann der Welt gemacht hat, die Multiplikatoren im Netz nämlich, sehen in den Netzsperren einen Verrat an allen Werten, die die SPD
ausmachen: Demokratie, Fortschritt, Teilhabe. Es gibt eine handvoll lauter Stellvertreter dieser Generation; hinter ihnen stehen die 130.000 Mitzeichner der erfolgreichsten Petition aller Zeiten - aber auch die vielen Millionen jungen Menschen, die zum Teil schon wählen können und für die das Netz nicht einfach ein weiterer Medienkanal ist. Sondern der Ort, wo die Gesellschaft, ihre Gesellschaft stattfindet. Unwählbarkeit bedeutet hier für eine Partei also, sich jede Zukunftschance zu vernichten.

Wir, der Online-Beirat sehen in der Zustimmung zu diesem Gesetz daher einen fatalen Fehler, dessen tiefgreifendes Ausmaß für viele jetzt noch nicht abzuschätzen ist - in jedem Fall aber der SPD dramatisch schaden wird. Bitte stimmen Sie deshalb auch in Ihrem eigenem Interesse gegen die Netzsperren!

Berlin, 17. Juni 2009

Der Online-Beirat

Der 2007 vom Parteivorstand ins Leben gerufene Online-Beirat der SPD besteht aus rund 20 Mitgliedern, die sämtlich der Partei nahestehen oder Mitglieder sind. Aufgabe des Online-Beirats sollte es sein, den Parteivorsitzenden und den Parteivorstand in Fragen der politischen Kommunikation im Internet zu beraten. Obwohl der Online-Beirat kein offizielles Gemium ist, war bislang die öffentliche Aufmerksamkeit sehr hoch - es sind allein in diesem Jahr mehr als 40 Interviews geführt worden - unter anderem bei Maybritt Illner, Süddeutsche Zeitung, ZEIT, SPIEGEL, Stern, dpa, ZDF, ARD, 3sat. Sollte es mit der Unterstützung der SPD-Fraktion zu den Netzsperren kommen, werden die unterzeichnenden Mitglieder des Online-Beirats die Beirats- und Repräsentationstätigkeit bis auf Weiteres ruhen lassen.

Die Unterzeichner:

Dr. Christoph Bieber
Sascha Boerger
Markus Hagge
Sascha Lobo
Nico Lumma
Andreas Maurer
Ute Pannen
Dr. Jan-Hinrik Schmidt
Oliver Zeisberger
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Original von Sven Wenzel
Weil durch dieses Gesetz eine Infrastruktur ohne Richtervorbehalt und somit fernab der Gewaltenteilung geschaffen wird, die weitreichende Möglichkeiten für Zensur gibt.
Ohne Richtervorbehalt ja, ohne Rechtsweggarantie nein. Schließlich steht es jedem Seitenbetreiber doch offen, sich gegen das blockieren seiner Seite an die Gerichte zu wenden.
Außerdem sagt Art. 5, Absatz 1, Satz, dass eine Zensur nicht stattfindet. Niemals! Nicht durch oder aufgrund eines Gesetzes, egal welchen Inhalts.
Nun muss aber Art. 5 Abs. 1 S. 3 im Zusammenhang mit den beiden voranstehenden Sätzen gelesen und dementsprechend im Sachzusammenhang interpretiert werden. Es geht um Meinungsäußerung, Presse und Berichterstattung. Egal, wie weit ich diese Begriffe gedanklich auslege, mir fällt nicht ein, wie ich kinderpornographisches Material darunter subsumieren könnte. Dieses fällt also schon gar nicht in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1. Darüber hinaus ist die Presse- und Meinungsfreiheit durch die Bestimmungen von Abs. 2 eingeschränkt.
 

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Demokratie ist die Diktatur der Mehrheit.
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Registriert: Sa 13. Jun 2009, 12:32
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Die Exekutive hat hier die Ermächtigung erhalten quasi Internet-Inhalte einfach so zu sperren, ohne dass die Judikative davor ein Urteil fällen darf.
Betonung auf "davor". Die Exekutive hat in sehr vielen Bereichen ein Recht zum Handeln, ohne sich zuvor eine gerichtliche Erlaubnis zu holen. Entscheidend ist doch nur, dass diese Maßnahmen im Nachhinein gerichtlich überprüft werden können.

Ich verweise auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz.
Das ist totaler Blödsinn. Es wurde hier die Möglichkeit geschaffen die Informationsfreiheit durch die Exekutive einschränken. Kinderpornographie ist nur ein populistischer Vorwand, Gegner dieses Ermächtigungsgesetzes als Kinderschänder zu brandmarken. Dabei sind die Befürworter diejenigen, die statt Kinderpornographie durch das abusen der Server und das Zerschlagen der Kinderpornobanden wirksam zu bekämpfen, die diese quasi weiter tolerien.
Das ist jetzt eine sehr plastische Untermalung dessen, was ich mit meinen Ausführungen über die Emotionalität dieser Debatte gemeint habe.
 

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Beitrag von Sven Wenzel »

Der Gesetzesvorbehalt des Absatzes 2 ist schlichtweg nicht anwendbar auf eine mögliche Zensur.
Vom Schutzbereich des Art. 5 ist auch gem. Abs. 1, Satz 1, 2. Alternative auch die Informationsfreiheit umfasst, welche ebenso wenig durch Zensur einschränken darf.
 

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Original von Fabian Montary

Es gab schon im Vorfeld ein Bulletin:

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Wir fordern die SPD-Fraktion auf, gegen das geplante Gesetz zu den Netzsperren ("Kinderpornographiebekämpfungsgesetz") zu stimmen. Der mit der Union ausgehandelte Kompromiss ist absolut inakzeptabel, was man bereits an der Begeisterung erkennt, mit dem der Koalitionspartner zugestimmt hat.

Unter den vielen Gründen, die für die Ablehnung sprechen, möchten wir drei besonders herausheben.

1. Es handelt sich um ein Gesetz, das einen Zensurmechanismus errichtet. Die Angst der Bürger, dass dieser Mechanismus mißbraucht wird, ist angesichts der vielen Forderungen der Ausdehnung der Netzsperren hoch berechtigt.
Unabhängig von der Intention des Gesetzgebers besteht die Gefahr, dass Gerichte die Nutzung einer einmal aufgebauten Zensurinfrastruktur auch auf andere Tatbestände ausdehnen werden.

2. Der notwendige Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie muss intensiv und vorbehaltlos geführt werden, aber mit effektiven Mitteln. Die Netzsperren sind erwiesenermaßen ineffektiv und zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit grundgesetzwidrig. Sie berücksichtigen nicht, dass Kinderpornografie im Internet fast ausschließlich in geschlossenen Nutzergruppen wie Foren oder Chat-Systemen verbreitet wird. In der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hat das Wirtschaftsministerium bestätigt, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse über die internationale Verteilung von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten hat. Auch liegen keine Informationen vor, in welchen Staaten Kinderpornografie nicht verfolgt wird.

3. Die SPD ist dabei, sich für die Digitale Generation unwählbar zu machen.
Das wird sich bereits bei Bundestagswahl niederschlagen, weil mit der Entscheidung für die Netzsperren jeder Internet-Wahlkampf ad absurdum geführt wird - erst recht, weil der Online-Wahlkampf 2009 unter der besonderen Aufmerksamkeit aller Medien steht. Eben die Klientel, die Barack Obama zum mächtigsten Mann der Welt gemacht hat, die Multiplikatoren im Netz nämlich, sehen in den Netzsperren einen Verrat an allen Werten, die die SPD
ausmachen: Demokratie, Fortschritt, Teilhabe. Es gibt eine handvoll lauter Stellvertreter dieser Generation; hinter ihnen stehen die 130.000 Mitzeichner der erfolgreichsten Petition aller Zeiten - aber auch die vielen Millionen jungen Menschen, die zum Teil schon wählen können und für die das Netz nicht einfach ein weiterer Medienkanal ist. Sondern der Ort, wo die Gesellschaft, ihre Gesellschaft stattfindet. Unwählbarkeit bedeutet hier für eine Partei also, sich jede Zukunftschance zu vernichten.

Wir, der Online-Beirat sehen in der Zustimmung zu diesem Gesetz daher einen fatalen Fehler, dessen tiefgreifendes Ausmaß für viele jetzt noch nicht abzuschätzen ist - in jedem Fall aber der SPD dramatisch schaden wird. Bitte stimmen Sie deshalb auch in Ihrem eigenem Interesse gegen die Netzsperren!

Berlin, 17. Juni 2009

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Auf Grund dessen fußte meine Aussage. Die Leute müssten jetzt konsequent sein.
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Betonung auf "davor". Die Exekutive hat in sehr vielen Bereichen ein Recht zum Handeln, ohne sich zuvor eine gerichtliche Erlaubnis zu holen. Entscheidend ist doch nur, dass diese Maßnahmen im Nachhinein gerichtlich überprüft werden können.

Ich verweise auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz.

Das ist jetzt eine sehr plastische Untermalung dessen, was ich mit meinen Ausführungen über die Emotionalität dieser Debatte gemeint habe.
Du scheinst wohl ein Vertreter eines autoritären Staatsbildes zu sein.

Das gelebte Demokratie auch Emotionen mit sich bringt ist dir auch unbekannt. Und sehr schwach, wie du auf zu viel Emotionalität verweißt, wenn dir die Argumente ausgehen.
 

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Unionsminister des Inneren a.D.
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Mitglied des Unionsrates a.D.
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Original von Sven Wenzel
Vom Schutzbereich des Art. 5 ist auch gem. Abs. 1, Satz 1, 2. Alternative auch die Informationsfreiheit umfasst, welche ebenso wenig durch Zensur einschränken darf.
Und der Informationsbegriff des Art. 5 soll also kinderpornographisches Material umfassen? Also, diese Definition teile ich nicht.
 

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Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Du scheinst wohl ein Vertreter eines autoritären Staatsbildes zu sein.
...
Das gelebte Demokratie auch Emotionen mit sich bringt ist dir auch unbekannt. Und sehr schwach, wie du auf zu viel Emotionalität verweißt, wenn dir die Argumente ausgehen.
Entschuldige, aber wie genau soll ich denn argumentativ eingehen auf "Blödsinn" und "Ermächtigungsgesetz"?
 

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Einfach begründen, warum du es anders siehst (warum das z.B. kein Ermächtigungsgesetz ist).
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Also, Zensur gibt es bereits, durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdenden Medien (BPjM; ehemals ~ Schriften), nur sind deren Sperrungen nachzuschlagen und auch gerichtlich angreifbar. Bei Internetmedien ist dies natürlich schwieriger und vor allem Aktionismus und Nichtwissen über die Funktionsweise des Internets und über die Verbreitung von Kinderpornografie wurde hier zu Regularien gegriffen, die gefährlich für die Meinungsfreiheit in der Zukunft sind. Es bleibt zu hoffen, dass jetzt ein Normenkontrollverfahren angestrengt wird, welches dieses Gesetz wieder aus dem Weg räumt. Immerhin gab es auch in der SPD drei Nein-Stimmen (Reichel, Tauss und Wodarg), da muss jetzt etwas passieren.
 

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Beitrag von Sven Wenzel »

Es geht bei dem Gesetz auch eigentlich nicht darum, ob man jetzt Kinderpornographie toll findet oder nicht.

Es geht darum, dass man die Gewaltenteilung außer Kraft setzt und es wesentlich effektivere Methoden gibt gegen Kinderpornographie vorzugehen. Nur die Tatsache, dass man es mit Kinderschutz etikettiert, macht es noch lange nicht zu einem guten und begrüßenswerten Gesetz.
Zensurursel und Onkel Schäuble schaffen hier oben beschriebene Infrastruktur.
 

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