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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Roldem geht mit diesem Antrag konform.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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Und wo zaubert man die Differenz von 2 her? Also sind nicht 3 gesetzt, sondern mindestens 5.Original von Palin Waylan-Majere
Ich weiß schon.Darum auch die Textzeile in der Verfassung:
An der gegenwärtigen Praxis wird gar nichts geändert, lediglich die Zahlen wurden angepasst.
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Der Artikel ist nicht verfassungswidrig. Er legt lediglich die Berechnung der Sitzzahlen fest. Die Verfassung ergänzt diese Regelung durch eine Mindestanzahl an Sitzen.Original von Michael Schneider
Das doch dann aber unnötig einen verfassungswidrigen Artikel zu schreiben im vollem Bewußtsein, daß er gegen die Verfassung verstoßen kann und damit unwirksam wird. Da kann man es doch gleich korrekt schreiben und sich das Verfahren sparen...
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Hätten Sie die Güte, die entsprechenden aktuell gültigen Artikel zu lesen? Das ist bereits jahrelange Praxis.
Wir müssten die Hürde für die Zahl der Bürger mit aktivem Wahlrecht noch weiter anheben, wenn die nichtvariablen Sitze der Berechnungsgrundlage schon bei 7 angesetzt werden. Damit würde eine Anpassung der zu vergebenen Sitze im UP an die realen Bürgerzahlen utopisch schwierig.
Wir müssten die Hürde für die Zahl der Bürger mit aktivem Wahlrecht noch weiter anheben, wenn die nichtvariablen Sitze der Berechnungsgrundlage schon bei 7 angesetzt werden. Damit würde eine Anpassung der zu vergebenen Sitze im UP an die realen Bürgerzahlen utopisch schwierig.
Palin Waylan-Majere OEL
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Ich kann keinen Ausbau entdecken, wenn die Mindestsitzzahl von 11 auf 7 reduziert und die Hürde für 2 weitere Sitze von 20 auf 25 erhöht wird.Original von Rincewind
Sonst entsteht keinerlei Einsparung, eher ein Ausbau.
Äh, genau das wird doch getan. Wie klein soll das UP denn noch werden? ?(Vielleicht sollte man an dieser Stelle auch darüber nachdenken, die Passage in der Verfassung nach unten zu korrigieren.
Palin Waylan-Majere OEL
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Wir haben im Moment knapp über 50 Bürger. Das hieße dann nach ihrem Vorschlag 11 Sitze (über 50 Bürger) bzw. 9 Sitze unter 50. Nach meiner (und somit auch der bisher gültigen) Vorgehensweise 9 über 50 und 7 Sitze unter 50. Mein Eindruck war bisher immer, dass der Wunsch nach einer Verkleinerung des UP geplant ist.Original von Michael Schneider
Standard: 7 Sitze
+2 für je angefangenne 25 Bürger über der Grundbürgerzahl von 25.
Palin Waylan-Majere OEL
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