Eine ebenfalls interessante Lösung.Original von Klaus Quistorp
*simoff*
Das halte ich in einer Republik mit gewähltem Staatsoberhaupt für kaum realisierbar. In einer parlamentarischen Monarchie, wo an der Staatsspitze personelle Kontinuität herrscht, lässt sich das repräsentative Staatsoberhaupt in der Tat gut als reine Funktions-Neben-ID ausgestalten (siehe z.B. Albernia), aber wie will man eine solche Lösung simon für einen gewählten Präsidenten etablieren? Die Präsidentenwahl "simulieren"?
PS: Wenn es nur um die Beibehaltung alter Begrifflichkeiten (also des Titels) geht: Es spräche nichts dagegen, in die Verfassung zu schreiben: "Der Unionspräsident ist der Präsident des Unionsparlaments. Der Präsident des Unionsrats ist als Unionsvizepräsident sein Stellvertreter."
*simon*
Spinnen wir die Ideen mal weiter. Was wenn wir lockern, das der Unionspräsident nur auf Unionsebene keine Ämter ausübern darf. Möglich wäre dann, dass er z.B. Ministerpräsident sein kann.
Damit wäre auch möglich, dass der Unionspräsident als Unionsratspräsident fungiert und vom Volk direkt aus den Ministerpräsidenten gewählt wird. Also ein direkt gewählter Unionsratspräsident/Unionspräsident.
Soweit mal zu einer sehr weit hergeholten Idee.

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