- Darstellungen sexueller Erniedrigungen unterhalb der Pornografiegrenze, vor allem so genannte "Sado-Maso"- oder "Bondage"-Inhalte (siehe den "Frauendiskriminierungs-Fall");
- nach der Rechtsliteratur auch die Wiedergabe sexueller Handlungen im Zusammenhang mit menschlichen Körperausscheidungen;
- extrem frauenfeindliche Medieninhalte;
- die exzessive und befürwortende Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie Hakenkreuze, Hitlergruß, in Extremfällen auch die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen (vgl. § 166 StGB, siehe aber den "Papst-Bildmontage-Fall") oder die Werbung für eine kriminelle oder terroristische Vereinigung (§§ 129, 129a StGB);
- die Verherrlichung oder Anpreisung des Drogenkonsums (siehe den "Marihuana-Fall");
- das öffentliche Auffordern zu Straftaten (vgl. 111 StGB), unter Umständen auch die Verherrlichung oder das öffentliche Auffordern zum Suizid.
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Beispiele für Jugendliche schwere sittlich gefährdende Inhalte:
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Das sagt alles.Original von Michael Schneider
Beispiele für Jugendliche schwere sittlich gefährdende Inhalte:
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Fr 28. Nov 2008, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Nein ist es nicht. Nur schwere sittliche Jugendgefährdung, wie aufgeführt, führt zu einem entsprechendem Verstoß, der dazu führen KÖNNTE daß hier jemand den Admin belangt.Original von SRM
Du gehst aber davon aus, dass wir feststellen können, ob wirklich Jugendliche hier unterwegs sind. Das könnten auch Kinder sein und dann ist deine schöne Liste nix wert.
Danach wäre allerdings auch schon der Krieg wegen Metternich als schwere sittliche Störung einzuordnen gewesen, da dort zum Töten aufgefordert wurde von entsprechenden Gegnern...
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Aber hoffentlich nicht wegen Barbara Mason, sondern, wenn schon "älter" dann wegen IHM?Original von Joeli Veitayaki
R 'n B find ich auch cool
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Kennst du Kardinal Offishall?

